AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemeines

2. Angebote Preise Konditionen

3. Eigentumsvorbehalt

4. Lieferung

5. Entsorgung

6. Erdbauarbeiten

7. Zahlungsbedingungen

8. Schlussabstimmungen

 

1. Allgemeines

Für die Dienstleistungen von Jovancic Transporte & Baggerarbeiten / Jovancic Baggerarbeiten GmbH gelten nur die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Bestellers gelten nur dann, wenn sie von uns als Zusatz akzeptiert und schriftlich bestätigt sind. Abänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Ausführung von Lieferungen bedeutet keine Zustimmung zu den Einkaufsbedingungen des Bestellers. Gerichtsstand bei Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist Augsburg. Der Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB greift nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

 

2. Angebote Preise Konditionen

Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Mengen- und Gewichtsabgaben können geringfügig abweichen. Es gelten die schriftlich vereinbarten oder unsere Listenpreise. Alle angegebenen Preise verstehen sich in netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Vertrag kommt entweder schriftlich oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wenn solches nicht erfolgt, durch Übergabe des Lieferscheines oder der Rechnung. Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn dies schriftlich vereinbart oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung zugesagt wird. Treten Erschwernisse oder Behinderungen auf, die vom Auftraggeber nicht genannt worden sind bzw. für den Auftragnehmer nicht sofort erkennbar waren, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich, möglichst vor Beginn seiner Arbeiten, hinzuweisen. Werden durch diese Hindernisse die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehenen Leistungen geändert, so muss ein neuer Preis möglichst vor der Ausführung der Arbeiten unter Berücksichtigung etwaiger Mehr- oder Minderkosten vereinbart werden. Kann über deren Höhe keine Einigung erzielt werden, so wird der Aufwand nach tatsächlich angefallenen und prüfbar nachgewiesenen Lohn-, Material- und Gerätekosten berechnet.
Der Auftraggeber hat sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und soweit erforderlich das Trennen der Versorgungsleitung zu veranlassen. Erfolgen diese Leistungen ausnahmsweise durch den Auftragnehmer, so ist dieser berechtigt, Ersatz der angefallen Kosten zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bei Erd- und Abbrucharbeiten ein Baulastenverzeichnis betreffend das zu bearbeitende Grundstück zur Verfügung zu stellen. Weiter trifft den Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten schriftlich auf ober- und unterirdische Versorgungsleitungen hinzuweisen, deren Lage nicht eindeutig aus den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Plänen, insbesondere dem Baulastenverzeichnis, hervorheben.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Käufer über.
Soweit im Vertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, geht bei Abbrucharbeiten das gesamte abzubrechende Objekt mit der Trennung der einzelnen Bestandteile vom Grundstück in das Eigentum des Auftragnehmers über. Dies gilt nicht für Giftmüll oder Problemabfälle, die bei der Vertragsleistung anfallen. Diese hat der Auftraggeber in jedem Falle auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Werden nach Aufforderung zur Abgabe des Angebots bei Abbrucharbeiten verwertbare Teile aus dem Objekt entfernt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen und im Falle einer Nichteinigung über die Höhe der Entschädigung vom Angebot oder vom Auftrag zurückzutreten.

 

4. Lieferung

Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf Werktage und beginnt mit der Auftragsbestätigung durch Jovancic Transport & Baggerarbeiten / Jovancic Baggerarbeiten GmbH. Bei fest zugesagten Lieferterminen erfolgt die Lieferung fristgerecht. Bestimmte Tageszeiten können nicht zugesagt werden. Bei Fristüberschreitungen können uns keine Kosten für Wartezeit oder sonstige Auslagen in Rechnung gestellt werden. Von der Einhaltung von Lieferfristen werden wir frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Einwirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dem Besteller bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. Eine Lieferung „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ setzt eine mit einem schweren Lastzug von mindestens 23 Tonnen Nutzlast befahrbare Anfahrstraße voraus. Der Besteller hat bei der Bestellung darauf hinzuweisen, wenn eine Anfahrt in unwegsames Gelände erfolgen soll. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kosten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Besteller. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen unwegsamen nicht oder nicht vollständig möglich ist. Die Lieferung versteht sich ohne Abladen, außer bei Schüttgütern, Der Besteller hat eingehende Lieferungen sofort auf Vollständigkeit und Transportschäden zu untersuchen. Transportschäden sind sofort gegenüber dem Fahrer anzuzeigen. Durch Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Empfänger, dass keine Transportschäden vorhanden sind. Eine nachträgliche Geltendmachung solcher Schäden ist ausgeschlossen. Etwaige Abweichungen hat der Besteller unverzüglich binnen einer Frist von vier Tagen zu rügen. Dies gilt auch für Mängel oder Falschlieferungen. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt die Lieferung als angenommen. Für handelsüblichen Bruch oder Schwund wird nicht gehaftet. Bei Rücklieferungen werden 15% Rücknahmegebühr berechnet, zuzüglich Verpackungs- und Rückholkosten. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

 

5. Entsorgung

Der Auftraggeber muss die zu entsorgenden Materialien schriftlich nach den Bestimmungen des Abfallgesetzes deklarieren und die Papiere dem Frachtführer spätestens vor Transportbeginn übergeben. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der Angaben und etwaige Folgeschäden.

 

6. Erdbauarbeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über im Grundstück verlegte Leitungen wie Kabel, Kanalrohre, Wasserleitungen u. ä. zu erkundigen und dies dem Unternehmer rechtzeitig mitzuteilen. Erforderlichenfalls ist ein Plan mit dem genauen Leitungsweg zu übergeben. Er haftet für Drittschäden, sofern seine Angaben unrichtig sind. Im Übrigen haftet der Unternehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Straßenreinigung geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden der Ware nicht beigefügt, sondern an die Anschrift des Bestellers gesandt. Die Rechnungen enthalten ein Zahlungsziel von vierzehn Tagen. Bei Verzug der Zahlung werden Zinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszins jährlich berechnet, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Die Rechnungen sind vom Besteller sofort zu prüfen. Werden gegen die Rechnungen nicht Einwände binnen einer Frist von drei Wochen erhoben, so sind spätere Einwendungen ausgeschlossen.

 

8. Schlussabstimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. An Stelle eventuell unwirksamer Klauseln sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Im Fall eines Rechtstreites ist der Gerichtsstand Augsburg.